WOHNSITZVERLÄNGERUNG FÜR STUDIERENDE

 


I-EINLEITUNG

 

Um sich während der gesamten Ausbildungsphase legal in Spanien aufhalten zu können, ist wie bei jedem Nicht-EU-Ausländer die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung zum Studium erforderlich.

Diese Genehmigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie ein Jahr gültig ist und wie jede andere Genehmigung nach Ablauf verlängert werden kann.


II-VERLÄNGERUNG DES STUDENTENKARTES


Rechtlich gesehen wird die Erneuerung des Studentenausweises als Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine jährliche Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Studien, Studentenaustauschen, außerberuflichen Praktika oder Freiwilligendiensten in Spanien. Zulässig ist auch die jährliche Verlängerung des Aufenthalts von Familienangehörigen von Ausländern, die sich zu Studienzwecken, Studentenaustausch, außerberuflichen Praktika oder Freiwilligendiensten aufhalten.


III-ANFORDERUNGEN FÜR DIE ERNEUERUNG DES STUDENTENAUSWEISES


Es sind die folgenden :

-a-Kein Staatsbürger eines Staates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sein oder ein Familienangehöriger von Staatsbürgern dieser Länder sein, für die die Unionsbürgerregelung gilt.

-b-Sie haben weder in Spanien noch in ihrem früheren Wohnsitzland Vorstrafen wegen Straftaten, die nach spanischem Recht vorkommen.

-c-Die Einreise nach Spanien darf nicht verboten sein und im territorialen Raum der Länder, mit denen Spanien ein diesbezügliches Abkommen unterzeichnet hat, nicht als abzuweisen gelten.

-d-Über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für den Aufenthalt und die Rückkehr in ihr Land und gegebenenfalls die ihrer Familienangehörigen zu decken, und zwar in Höhe der folgenden Beträge:

-d1-Für seine Unterstützung.

-d2-Für die Unterstützung ihrer Familien.

-e-Verfügen Sie über eine öffentliche oder private Krankenversicherung, die die normalerweise für spanische Staatsbürger versicherten Risiken abdeckt.

-f-Bei minderjährigen Studierenden, die nicht von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, deren Genehmigung.

-g-Beweisen Sie, dass die spezifischen Voraussetzungen für die Tätigkeit, für die Ihnen der Aufenthalt in Spanien gestattet wurde, weiterhin erfüllt sind (siehe entsprechendes Informationsblatt).

-h-Sie haben die Prüfungen bestanden, um ihr Studium fortzusetzen, ihre außerberuflichen Tätigkeiten fortzusetzen oder ihre Freiwilligendienste fortzusetzen. Diese Anforderung kann durch die Durchführung von Studien oder Forschungsarbeiten im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union im Rahmen von von der Union selbst geförderten befristeten Programmen anerkannt werden.

 

IV-DOKUMENTATION ZUR ERNEUERUNG DES STUDENTENAUSWEISES

 

Ist das Folgende :

-a-Antragsformular nach offiziellem Muster, ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Ausländer oder seinem gesetzlichen Vertreter, wenn er minderjährig ist, unterzeichnet.

-b-Gültiger Reisepass oder Reisedokument.

-c-Dokumentation, aus der hervorgeht, dass Sie über die erforderlichen finanziellen Mittel für den beantragten Zeitraum und für die Rückkehr in das Herkunftsland verfügen.

-d-Bei minderjährigen Studierenden eine Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten unter Angabe des für die Aktivität verantwortlichen Zentrums, der Organisation, der Organisation und der Stelle sowie der geplanten Aufenthaltsdauer.

-e-Dokumentation zum Nachweis, dass Sie krankenversichert sind.

-f-Dokumentation, aus der hervorgeht, dass Sie die spezifischen Anforderungen für die Tätigkeit erfüllen, für die Ihnen der Aufenthalt in Spanien gestattet wurde.

-g-Falls zutreffend, Unterlagen, die belegen, dass Sie die Prüfungen bestanden haben und Ihr Studium, Ihre Forschung oder Ausbildung, Ihre außerberuflichen Tätigkeiten oder Ihren Freiwilligendienst fortsetzen.

-h-Verwaltungsgebühr.

-w1-Hinweis-Generell müssen Kopien der Unterlagen vorgelegt und die Originale bei der Antragstellung vorgelegt werden.

-w2-Wichtiger Hinweis-Wenn Dokumente aus anderen Ländern vorgelegt werden, müssen diese ins Spanische oder in die Amtssprache des Landes, in dem der Antrag eingereicht wird, übersetzt werden.

-w3-Andererseits muss jedes ausländische öffentliche Dokument-Zuvor vom spanischen Konsulat, das in dem Land zuständig ist, in dem das Dokument ausgestellt wurde, oder gegebenenfalls vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit, außer im Fall von, legalisiert werden das Dokument wurde von der zuständigen Behörde des ausstellenden Landes gemäß dem "Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1.961" mit einer Apostille versehen und es sei denn, das Dokument ist gemäß dem Internationalen Übereinkommen von der Legalisierung ausgenommen.

-w4-Weitere Informationen-Zur Übersetzung und Legalisierung von Dokumenten finden Sie im Informationsblatt.

 

V-ZEITPUNKT, ZU DEM DIE STUDENTENKARTE ERNEUERT WERDEN MUSS


Wie jede Karte muss auch die Genehmigung erneuert werden, um sich legal in Spanien aufhalten zu können.

Hier gibt es zwei Fristen :

-a-Innerhalb von 60 Kalendertagen vor dem Ablaufdatum der Autorisierung.

-b-Die Vorlage kann auch innerhalb von 90 Kalendertagen erfolgen, unbeschadet der Einleitung des entsprechenden Sanktionsverfahrens.


VI-ORT, WO DIE ERNEUERUNG DES STUDENTENAUSWEISES VORGELEGT WERDEN KANN


Besonderheiten :

-a-Die Erneuerung des Studentenausweises muss bei der Einwanderungsbehörde erfolgen, die Ihrem Wohnort entspricht.

-b-Das Amt verfügt über eine Frist von drei Monaten ab dem Tag, der auf die Eintragung in das Register der für die Bearbeitung zuständigen Stelle folgt.

-c-Nach Ablauf dieser Frist, ohne dass die Verwaltung die Mitteilung vorgenommen hat, kann davon ausgegangen werden, dass der Antrag aufgrund des Schweigens der Verwaltung abgelehnt wurde.

-d-Wenn der Beschluss nicht mitgeteilt werden konnte, wird er im Single Edictal Board (TEU) bekannt gegeben. Sofern die elektronische Benachrichtigung gewählt wurde oder hierzu Regelungen erforderlich sind, erfolgt die Bekanntgabe des Beschlusses durch Veröffentlichung in der elektronischen Zentrale. Wenn der Beschluss nicht innerhalb von 10 Werktagen nach seiner Veröffentlichung zugänglich gemacht wird, gilt er als zugestellt.


VII-NACHTRAGLICHE BEANTRAGUNG DES STUDENTENAUSWEISES


Anforderung einer physischen Kopie–Innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung muss der Ausländer persönlich den Personalausweis des Ausländers bei der Einwanderungsbehörde oder Polizeistation der Provinz anfordern, in der die Genehmigung bearbeitet wurde.

Fingerabdruckverarbeitung–Zum Zeitpunkt der Fingerabdruckverarbeitung legt der Antragsteller seinen Reisepass oder sein Reisedokument vor und legt Folgendes vor :

-a-Antrag für eine Ausländerkarte, in amtlicher Form.

-b-Beweis über die Zahlung der Kartengebühr.

-c-Drei aktuelle Farbfotos auf weißem Hintergrund, Passgröße.